Nachtrag im Trockenbau: erst anmelden, dann bauen — sonst baut man umsonst.
Auf fast jeder Baustelle wird etwas anders oder zusätzlich gebaut als im LV steht. Bezahlt wird es nur, wenn es richtig angemeldet, beziffert und belegt ist. Hier steht, wie das nach VOB/B funktioniert — mit Rechenbeispiel und Mustertext.
Welche Nachträge gibt es?
Ist die VOB/B vereinbart, regelt § 2 die Vergütung. Für den Trockenbau sind vier Fälle wichtig:
- Mengenänderung (§ 2 Abs. 3): Die ausgeführte Menge weicht bei einer Einheitspreisposition um mehr als 10 % von der ausgeschriebenen ab. Dann kann ein neuer Preis verlangt werden.
- Geänderte Leistung (§ 2 Abs. 5): Der Auftraggeber ändert, was gebaut werden soll — z. B. Q3 statt Q2, Feuchtraumplatte statt Standardplatte, andere Wandhöhe.
- Zusätzliche Leistung (§ 2 Abs. 6): Etwas, das im Vertrag gar nicht vorkommt — z. B. eine Vorsatzschale, Aussteifungen für Wandlasten, Rückbau von Bestand.
- Leistung ohne Auftrag (§ 2 Abs. 8): Was ohne Anordnung gebaut wird, wird grundsätzlich nicht bezahlt — nur in Ausnahmefällen.
Zusätzliche Leistung: ankündigen, bevor der erste Handgriff passiert.
Nach § 2 Abs. 6 VOB/B muss der Anspruch auf besondere Vergütung dem Auftraggeber angekündigt werden, bevor mit der Ausführung begonnen wird. Wer erst baut und die Leistung in der Schlussrechnung „nachschiebt“, riskiert, dass sie komplett gestrichen wird.
Die Ankündigung muss noch keinen Preis enthalten. Es reicht: was, wo, warum es nicht im Vertrag steht — und dass dafür eine Vergütung verlangt wird. Das Angebot mit Mengen und Preis kommt danach.
Geänderte Leistung: den Preis vor der Ausführung vereinbaren.
Bei § 2 Abs. 5 soll der neue Preis vor der Ausführung vereinbart werden. Der Anspruch geht zwar nicht automatisch verloren, wenn das nicht passiert — aber im Nachhinein wird über jeden Euro gestritten, und das Geld kommt Monate später.
Grundlage des neuen Preises ist die bisherige Kalkulation: Was kostet die geänderte Leistung mehr oder weniger als die ursprüngliche? Deshalb lohnt es sich, die eigene Kalkulation zum Angebot aufzubewahren.
Ein Nachtrag braucht Nummer, Ort, Menge und Preis.
Ein Nachtrag, den der Prüfer nicht zuordnen kann, wird zurückgestellt. Jeder Nachtrag bekommt deshalb eine eigene Nummer, eine klare Beschreibung, den genauen Ort (Geschoss, Raum, Achse) und eine Mengenermittlung wie im Aufmaß.
Beispiel: zusätzliche Vorsatzschale im Bestand
| Position | Menge | Einheitspreis* | Gesamt |
|---|---|---|---|
| N 2026001.1 Vorsatzschale CW 50, 1×12,5 mm GKB, Q2 | 24,60 m² | 47,00 €/m² | 1.156,20 € |
| N 2026001.2 Anschluss an unebene Bestandsdecke | 12,30 m | 12,50 €/m | 153,75 € |
| Nachtrag N 2026001 netto | 1.309,95 € | ||
Klingt nach wenig. Auf einer Baustelle mit 15 solcher Nachträge sind es fast 20.000 € — Geld, das ohne Ankündigung und ohne sauberes Angebot verloren ist.
* Hinweis: Die Preise sind theoretische Beispielpreise. Echte Preise hängen von der Baustelle und weiteren Faktoren ab.
Mündliche Anordnung? Sofort schriftlich bestätigen.
Die meisten Änderungen kommen auf der Baustelle zwischen Tür und Angel: „Macht die Wand bis unter die Rohdecke.“ Wer das nur mündlich hat, kann es später nicht beweisen. Eine kurze Mail am selben Tag — wer hat was wann angeordnet — reicht als Beleg und ist gleichzeitig die Ankündigung nach Regel 1.
Achten Sie darauf, wer anordnet: Nicht jeder auf der Baustelle ist befugt, Leistungen zu ändern. Die Anordnung muss vom Auftraggeber oder seinem bevollmächtigten Vertreter kommen.
Stundenlohn nur mit Vereinbarung — und Zettel zeitnah abgeben.
Stundenlohnarbeiten werden nach § 2 Abs. 10 VOB/B nur bezahlt, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Die Stundenlohnzettel sind nach § 15 Abs. 3 werktäglich oder wöchentlich einzureichen — nicht gesammelt mit der Schlussrechnung.
Gibt der Auftraggeber unterschriebene Zettel nicht innerhalb von 6 Werktagen zurück und erhebt keine Einwendungen, gelten sie als anerkannt. Deshalb: Zettel mit Datum, Namen, Stunden und Tätigkeit — und den Eingang beim Auftraggeber belegen.
Nachtragsankündigung per Mail
Betreff: BV [Bauvorhaben] — Ankündigung Nachtrag N [Nummer] nach § 2 Abs. 6 VOB/B
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] wurde durch [Name, Funktion] angeordnet, in [Geschoss / Raum] [Beschreibung
der Leistung] auszuführen. Diese Leistung ist im Vertrag vom [Datum] nicht enthalten.
Wir kündigen hiermit an, dass wir für diese Leistung eine zusätzliche
Vergütung verlangen. Ein Nachtragsangebot mit Mengen und Preisen erhalten Sie bis
zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
Bei einer geänderten Leistung entsprechend „§ 2 Abs. 5 VOB/B“ und „geändert gegenüber Position [Nr.] des LV“ schreiben.
Bevor die zusätzliche Arbeit beginnt
- Steht die Leistung wirklich nicht im LV — auch nicht in den Vorbemerkungen?
- Anordnung vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten — nicht von irgendwem?
- Ankündigung schriftlich raus, bevor gebaut wird?
- Eigene Nachtragsnummer vergeben, Ort und Beschreibung eindeutig?
- Fotos vorher und nachher, Maße notiert?
- Nachtragsangebot mit Mengen und Preisen verschickt, Eingang belegt?
- In der Rechnung getrennt vom Hauptauftrag aufgeführt?
Dieser Beitrag ist eine Praxishilfe, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die dort vereinbarte Fassung der VOB. Beim reinen BGB-Bauvertrag gelten für Änderungen die §§ 650b und 650c BGB.
Kurz gefragt
Muss ich einen Nachtrag vor der Ausführung anmelden?
Bei einer zusätzlichen Leistung nach § 2 Abs. 6 VOB/B ja: Der Anspruch auf Vergütung muss vor Beginn der Ausführung angekündigt werden, sonst kann er entfallen. Bei einer geänderten Leistung nach § 2 Abs. 5 soll der Preis vorher vereinbart werden.
Was ist der Unterschied zwischen geänderter und zusätzlicher Leistung?
Geändert heißt: eine Leistung aus dem LV wird anders ausgeführt, z. B. Q3 statt Q2. Zusätzlich heißt: die Leistung kommt im Vertrag gar nicht vor, z. B. eine nicht ausgeschriebene Vorsatzschale.
Werden Stundenlohnarbeiten automatisch bezahlt?
Nein. Nach § 2 Abs. 10 VOB/B nur, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als Stundenlohnarbeiten vereinbart wurden. Die Stundenlohnzettel sind nach § 15 Abs. 3 werktäglich oder wöchentlich einzureichen.
Sie sprechen mit mir. Nicht mit einer Zentrale.
Für eine Einschätzung genügen Leistungsverzeichnis und Pläne. Antwort meist am selben Tag, Angebot in der Regel innerhalb von 48 Stunden — mit klarem Preis vorab.
Constantin Olteanu
Gründer · Bauleiter Trockenbau
- Telefon
- +49 163 000 8966
- info@cl-aufmass.de
- Anschrift
-
Ruschbaden 10
28832 Achim - Erreichbar
- Mo–Fr 7–17 Uhr — auf der Baustelle auch früher.