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Ratgeber · Stundenlohn

Regiearbeiten im Trockenbau: ohne Vereinbarung und Zettel keine Bezahlung.

„Macht das mal eben auf Regie.“ Auf der Baustelle schnell gesagt — in der Schlussrechnung oft gestrichen. Nach VOB/B werden Stundenlohnarbeiten nur bezahlt, wenn drei Dinge stimmen: Vereinbarung vorher, Anzeige vor Beginn, Zettel rechtzeitig.

Wo steht das?

  • § 2 Abs. 10 VOB/B: Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn ausdrücklich als solche vereinbart worden sind.
  • § 15 VOB/B: regelt Preis, Anzeige, Stundenlohnzettel und Rechnung.

Wer ohne diese Vereinbarung nach Stunden abrechnet, muss die Leistung später oft über Einheitspreise oder einen Nachtrag begründen — mit deutlich schlechteren Karten.

Regel 1

Erst vereinbaren, dann arbeiten.

Die Vereinbarung muss vor Beginn stehen und ausdrücklich sein: Was wird auf Stundenlohn gemacht, wo, und zu welchem Stundensatz. Am sichersten schriftlich — eine kurze Mail genügt, wenn der Auftraggeber sie bestätigt.

Achten Sie darauf, wer zustimmt. Der Polier oder Bauleiter des Auftraggebers ist nicht automatisch berechtigt, Stundenlohnarbeiten zu beauftragen. Im Zweifel die Vollmacht klären oder die Bauleitung des Auftraggebers in Kopie nehmen.

Regel 2

Den Beginn anzeigen — vor dem ersten Handgriff.

Nach § 15 Abs. 3 VOB/B ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen. So kann er prüfen, wer wie lange arbeitet. Wer still anfängt und erst am Ende Zettel vorlegt, lädt zum Streit ein.

Regel 3

Stundenlohnzettel täglich oder wöchentlich abgeben.

Die Zettel sind je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich einzureichen — nicht gesammelt mit der Schlussrechnung. Auf jeden Zettel gehören:

  • Datum, Bauvorhaben und genauer Ort (Geschoss, Raum)
  • Namen der Arbeiter und Stunden pro Person
  • Was genau gemacht wurde — nicht nur „Regie“
  • Verbrauchtes Material, Geräte, Fahrten, soweit gesondert vergütet

Beispiel: zwei Tage Regie für Anpassarbeiten

LeistungMengeEinheitspreis*Gesamt
Monteur, Anpassen Wände an geänderte Haustechnik, 2. OG26,0 Std52,00 €/Std1.352,00 €
Material: CW-/UW-Profile, GK-Platten, Schraubenpauschallt. Lieferschein186,40 €
Stundenlohnrechnung netto1.538,40 €

Zwei Monteure, je 6,5 Stunden an zwei Tagen. Ohne Vereinbarung und ohne Zettel steht von diesen 1.538,40 € in der Schlussrechnung im schlimmsten Fall nichts mehr.

* Hinweis: Die Preise sind theoretische Beispielpreise. Echte Preise hängen von der Baustelle und weiteren Faktoren ab.

Regel 4

6 Werktage: Was nicht zurückkommt, gilt als anerkannt.

Der Auftraggeber muss die bescheinigten Zettel unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zurückgeben. Einwendungen muss er auf dem Zettel oder gesondert schriftlich machen. Zettel, die nicht fristgemäß zurückgegeben werden, gelten als anerkannt.

Das hilft aber nur, wenn Sie den Zugang beweisen können: per Mail mit Datum, mit Unterschrift bei Übergabe oder per Foto des unterschriebenen Zettels.

Wichtig: Die Unterschrift auf dem Zettel bestätigt in der Regel nur die Stunden — nicht automatisch, dass Stundenlohn überhaupt vereinbart war. Deshalb braucht es beides: Vereinbarung (Regel 1) und Zettel.

Regel 5

Stundenlohnrechnung spätestens alle 4 Wochen.

Nach § 15 Abs. 4 VOB/B sind Stundenlohnrechnungen alsbald nach Abschluss der Arbeiten einzureichen, längstens in Abständen von 4 Wochen. Wer sie bis zur Schlussrechnung liegen lässt, wartet länger aufs Geld — und riskiert Streit über Stunden, an die sich keiner mehr erinnert.

Fehlen die Zettel und ist der Umfang unklar, kann der Auftraggeber nach § 15 Abs. 5 verlangen, dass nur ein wirtschaftlich vertretbarer Aufwand bezahlt wird.

Mustertext

Stundenlohn vereinbaren und Beginn anzeigen per Mail

Betreff: BV [Bauvorhaben] — Stundenlohnarbeiten [Kurzbeschreibung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie heute mit [Name, Funktion] besprochen, führen wir in [Geschoss / Raum] [Beschreibung der Arbeiten] als Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B aus. Verrechnungssatz: [Betrag] €/Std. netto, Material nach Aufwand.

Beginn: [Datum, Uhrzeit]. Die Stundenlohnzettel reichen wir [täglich / wöchentlich] zur Unterschrift ein.

Bitte bestätigen Sie kurz die Beauftragung.

Mit freundlichen Grüßen

Checkliste

Bevor die erste Regiestunde läuft

  • Stundenlohn ausdrücklich vereinbart — vor Beginn, am besten schriftlich?
  • Zustimmung von jemandem, der beauftragen darf?
  • Stundensatz und Materialabrechnung klar?
  • Beginn angezeigt?
  • Zettel täglich oder wöchentlich abgegeben, Zugang belegt?
  • Stundenlohnrechnung spätestens nach 4 Wochen gestellt?

Dieser Beitrag ist eine Praxishilfe, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die dort vereinbarte Fassung der VOB/B.

Häufige Fragen

Kurz gefragt

Werden Regiearbeiten ohne Vereinbarung bezahlt?

Nach § 2 Abs. 10 VOB/B nicht als Stundenlohnarbeiten. Sie werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als Stundenlohnarbeiten vereinbart wurden.

Wie schnell muss der Auftraggeber Stundenzettel unterschreiben?

Nach § 15 Abs. 3 VOB/B unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang. Gibt er sie nicht fristgemäß zurück, gelten sie als anerkannt.

Wann muss ich Stundenlohnarbeiten abrechnen?

Nach § 15 Abs. 4 VOB/B alsbald nach Abschluss der Arbeiten, längstens in Abständen von 4 Wochen — nicht erst mit der Schlussrechnung.

Kontakt

Sie sprechen mit mir. Nicht mit einer Zentrale.

Für eine Einschätzung genügen Leistungsverzeichnis und Pläne. Antwort meist am selben Tag, Angebot in der Regel innerhalb von 48 Stunden — mit klarem Preis vorab.

Constantin Olteanu, Gründer und Bauleiter im Trockenbau

Constantin Olteanu

Gründer · Bauleiter Trockenbau

Telefon
+49 163 000 8966
E-Mail
info@cl-aufmass.de
Anschrift
Ruschbaden 10
28832 Achim
Erreichbar
Mo–Fr 7–17 Uhr — auf der Baustelle auch früher.
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